Was ist BF17?
Begleitetes Fahren ab 17 mit einer qualifizierten Begleitperson (mindestens 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre Führerscheinbesitz, max. 1 Punkt in Flensburg). Die Begleitperson wird bei der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen. Die Ausbildung entspricht vollständig der Klasse B – ab dem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitung fahren.
Ab welchem Alter?
Fahren ab: 17 Jahre
Ausbildung sinnvoll ab: ca. 16,5 Jahre
Hinweis: Bis 18 nur mit eingetragener Begleitperson
In vielen Fällen kannst du die Ausbildung schon einige Monate vor dem jeweiligen Mindestalter beginnen, damit du rechtzeitig zur Prüfung startklar bist.
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